Klasse BF17
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Klasse B/ B197 (Schaltkompetenz)
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder einem Anhänger, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt).
Mindestalter: | 18 Jahre |
Vorbesitz einer Klasse: | Nein |
Einschluss von Klassen: | AM und L |
Theoretische Ausbildung: | 14 Unterrichtseinheiten |
Praktische Ausbildung: | 12 Sonderfahrten vorgeschrieben
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Prüfung: | Theoretische und praktische Prüfung |
Klasse BE
Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 3.500 kg nicht übersteigt.
Mindestalter: | 18 Jahre |
Vorbesitz einer Klasse: | B |
Einschluss von Klassen: | Nein |
Theoretische Ausbildung: | nein, da keine Prüfung erforderlich ist |
Praktische Ausbildung: | 5 Sonderfahrten vorgeschrieben
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Prüfung: | Praktische Prüfung |